RS Vwgh 1990/11/21 90/01/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1990
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0199

Rechtssatz

Ausführungen zur Flüchtlingseigenschaft von Personen, die der ehemaligen herrschenden kommunistischen Schicht (namenklatura) im Ostblock angehört und nach der politischen Wende (Revolution) einen Asylantrag gestellt haben (hier: Revolution in Rumänien 1989/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010139.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten