RS Vwgh 1990/11/21 90/13/0129

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs2 idF 1976/290;

Rechtssatz

Durch § 6 Abs 2 FamLAG idF 1976/290 wird volljährigen erwerbsunfähigen Personen, die bereits im Kindesalter erheblich behindert waren und die daher niemals erwerbsfähig geworden sind, ein eigener Anspruch auf Familienbeihilfe eingeräumt, sobald sie - infolge Todes der Eltern - Vollwaisen geworden sind (Hinweis Erläuterung zur RegV des BG 76/290, 114 der Blg zu den StProt des Nationalrates 14 GP).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130129.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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