RS Vwgh 1990/11/22 90/09/0132

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Veröffentlicht am 22.11.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art10 Abs1 Z8;
GewO 1973 §370;

Rechtssatz

Zu den "gewerberechtlichen Vorschriften" gehören alle Vorschriften, die auf dem Kompetenztatbestand "Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie" im Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG beruhen. Hingegen scheiden Regelungen, die zwar ebenfalls zur Gewerbeausübung in Beziehung stehen, jedoch nicht auf diesen Kompetenztatbestand gegründet sind, im gegebenen Zusammenhang aus (Hinweis E 23.9.1983, 82/04/0107, VwSlg 11160 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090132.X10

Im RIS seit

22.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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