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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §64 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 454;Rechtssatz
Der VwGH vertritt - im Einklang mit der Judikatur des OGH (Hinweis Arb 9604, 7768, 7746) und einem Teil der Lehre (Hinweis Martinek-Schwarz, Abfertigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses 336, 351,; Migsch, Abfertigung für Arbeiter und Angestellte 88, Schwarz-Löschnigg, Arbeitsrecht, Auflage 4, S 257) die Auffassung, daß der Abfertigungsanspruch erst bei Auflösung des Dienstverhältnisses entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150052.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
05.09.2008