RS Vwgh 1990/11/26 89/15/0052

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §64 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 454;

Rechtssatz

Der VwGH vertritt - im Einklang mit der Judikatur des OGH (Hinweis Arb 9604, 7768, 7746) und einem Teil der Lehre (Hinweis Martinek-Schwarz, Abfertigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses 336, 351,; Migsch, Abfertigung für Arbeiter und Angestellte 88, Schwarz-Löschnigg, Arbeitsrecht, Auflage 4, S 257) die Auffassung, daß der Abfertigungsanspruch erst bei Auflösung des Dienstverhältnisses entsteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150052.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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