RS Vwgh 1990/11/26 90/12/0275

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs1;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §46 Abs2;

Rechtssatz

Ist die Versäumung der Beschwerdefrist gegen den letztinstanzlichen Bescheid dadurch herbeigeführt worden, daß in der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides fälschlich auf die Möglichkeit der Einbringung einer Berufung hingewiesen worden war und der ASt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, ist dem Antrag gem § 46 Abs 2 VwGG stattzugeben, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen des § 46 Abs 3 VwGG erfüllt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120275.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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