RS Vwgh 1990/11/27 90/04/0293

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Veröffentlicht am 27.11.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §63 Abs1;
GewO 1973 §359a;
VwGG §27 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

In den Fällen des § 359 a GewO 1973 ist der BMW auch zur Entscheidung über eine gegen einen zweitinstanzlichen Bescheid, mit dem die Berufung gegen den Bescheid erster Instanz zurückgewiesen worden war, erhobene Berufung zuständig und nicht der LH als Behörde zweiter Instanz.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040293.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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