RS Vwgh 1990/11/27 90/07/0102

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Veröffentlicht am 27.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
AVG §57 Abs2;
AVG §63 Abs1;

Rechtssatz

Im Zweifelsfall ist es für die Frage, ob es sich bei einem eingebrachten Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid um eine Vorstellung oder eine Berufung handelt, ausschlaggebend, ob damit eine Entscheidung der den bekämpften Bescheid erlassenden Behörde oder der übergeordneten Berufungsbehörde beantragt wird.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070102.X04

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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