RS Vwgh 1990/11/30 89/17/0029

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Veröffentlicht am 30.11.1990
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;
LAO Wr 1962 §12 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 37;

Rechtssatz

Zum Haftungstatbestand des § 12 Abs 1 Wr LAO gehört nicht, daß die Abgabenbehörde innerhalb bestimmter Frist Einbringungsmaßnahmen beim Hauptschuldner gesetzt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170029.X01

Im RIS seit

30.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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