RS Vwgh 1990/12/4 89/11/0079

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Zu den gesicherten Ansprüchen zählen nur solche aus dem Arbeitsverhältnis, somit Ansprüche gegen den Arbeitgeber, nicht aber Ansprüche, die aus der den Behörden zuzurechnenden Verzögerung in der Erledigung eines Antrages auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld abgeleitet werden (zB Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Beantragung des Jahresausgleiches).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110079.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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