RS Vwgh 1990/12/4 90/11/0157

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
AVG §58 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Hielt der Amtsarzt in seinem Gutachten nur die Beibringung entsprechender Befunde für die endgültige Beurteilung der geistigen und körperlichen Eignung für erforderlich, so hätte die Behörde, wenn sie dessenungeachtet eine neuerliche amtsärztliche Untersuchung nach Beibringung der Unterlagen für erforderlich erachtet, die Gründe hiefür dartun müssen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Gutachten Ergänzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110157.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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