RS Vwgh 1990/12/4 89/11/0079

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2;
IESG §2 Z3;

Rechtssatz

Das Entgelt für nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Gesellschaft gelegentlich verrichtete Tätigkeiten gehört nicht zu den gesicherten Ansprüchen iSd § 1 Abs 2 IESG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110079.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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