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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2;Rechtssatz
Das Entgelt für nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Gesellschaft gelegentlich verrichtete Tätigkeiten gehört nicht zu den gesicherten Ansprüchen iSd § 1 Abs 2 IESG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110079.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009