RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita;
FinStrG §8 Abs1;

Rechtssatz

Der im zweiten Halbsatz des § 8 Abs 1 FinStrG geregelte "dolus eventualis" ist mangels diesbezüglicher Einschränkung zur Begehung des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160153.X01

Im RIS seit

06.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten