RS Vwgh 1990/12/11 90/07/0104

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Bescheid ist nicht iSd subjektiven Absichten seines seinerzeitigen Verfassers zu interpretieren, sondern nach seiner objektiven Gestalt.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen istIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070104.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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