RS Vwgh 1990/12/11 90/05/0099

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L80204 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner Gemeinden
Oberösterreich
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauRallg;
FlWPl Linz Teil Mitte und Süd 1988;
ROG OÖ 1972 §25 Abs2;

Rechtssatz

Es besteht für die Beh keine Verpflichtung zur Aufnahme des Flächenwidmungsplan als Bescheidbestandteil in einen Bescheid gem § 25 Abs 2 OÖ ROG. Der Hinweis auf die Rechtsverordnung (Flächenwidmungsplan) als eine der den Bescheid tragenden rechtlichen Grundlagen genügt.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht PlanungswesenPlanung Widmung BauRallg3Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050099.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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