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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/05/0012 Siehe:82/05/0183 B 22. März 1983Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/05/0136 3Stammrechtssatz
Bei der Erteilung einer Baubewilligung ist die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Setzung des Verwaltungsaktes durch die Behörde der letzten Instanz maßgebend (Hinweis E 19.12.1985, 85/06/0079). Hiebei ist auch der zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem über das Bauansuchen
abgesprochen wird, geltende Flächenwidmungsplan zu beachten.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987050011.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015