RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0187

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

AusfzF, ob und unter welchen Voraussetzungen der Firmenwert einer Tabaktrafik ein abnutzbares Wirtschaftsgut darstellt (hier: aus sachverhaltsbezogenen Gründen im Hinblick auf die durch das TabMG und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Trafikanten der Austria Tabakwerke AG geschützte Stellung verneint; Hinweis E 3.12.1986, 84/13/0289, ÖStZB 1987, 274).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140187.X02

Im RIS seit

11.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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