RS Vwgh 1990/12/14 90/18/0186

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Veröffentlicht am 14.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §21 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0024 E 16. März 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Ist eines der beiden in § 21 Abs 1 1. Satz VStG genannten Kriterien nicht erfüllt, so kommt eine Anwendung dieser Gesetzesstelle nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180186.X04

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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