RS Vwgh 1990/12/17 90/10/0191

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Mangels einer gegenteiligen gesetzlichen Regelung kann auch eine Waldfläche in der Breite "für höchstens zwei nebeneinander fahrende Schifahrer" die Waldeigenschaft verlieren, wenn sie nicht mehr zu forstlichen Zwecken, sondern als Schipiste verwendet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100191.X06

Im RIS seit

17.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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