RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/04 Berufsausbildung

Norm

ABGB §879 Abs1;
BAG 1969 §9 Abs1;

Rechtssatz

Sowohl eine kollektivvertragliche als auch eine individuelle Vereinbarung, welche die Lehrzeit, die in Übereinstimmung mit der in der Lehrberufsliste festgesetzten Lehrzeit vereinbart worden ist, verkürzt, ist - ebenso wie eine zum gleichen Ergebnis führende Verkürzung der Arbeitszeit der Lehrlinge - im Hinblick auf die Ausbildungspflicht des Lehrberechtigten nach § 9 Abs 1 BAG, der ein Recht des Lehrlings auf ausbildungsdienliche Beschäftigung entspricht, unzulässig und daher unwirksam, wenn man von den Ausnahmen des § 13 Abs 1 BAG absieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X01

Im RIS seit

18.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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