RS Vwgh 1990/12/18 89/14/0091

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0092 Besprechung in: ÖStZB 1991, 230;

Rechtssatz

Von einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung kann nur dann gesprochen werden, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes durch außergewöhnliche Umstände vermindert wird, zB wenn eine Maschine durch Ausfall von Aufträgen infolge Geschmackswandlung oder durch eine Neuerfindung unrentabel wird. Für das Vorliegen solcher außergewöhnlicher Umstände obliegt dem Steuerpflichtigen der Beweis (Hinweis E 26.4.1989, 89/14/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140091.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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