RS Vwgh 1990/12/18 90/11/0193

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/19 89/15/0121 2

Stammrechtssatz

Fehlt die Möglichkeit einer Verletzung des geltend gemachten Rechtes in der Sphäre des Bf, kommt diesem auch keine Beschwerdeberechtigung zu (Hinweis B 16.6.1948, 887/47, VwSlg 453 A/1948).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110193.X02

Im RIS seit

18.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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