RS Vwgh 1990/12/18 85/08/0009

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;

Rechtssatz

Auswanderung "aus politischen Gründen" iSd § 500 ASVG erfordert nicht, daß sich der Betroffene in konkreten Handlungen gegen die Träger des Austrofaschismus gewandt hat und in der Folge konkreten Verfolgungshandlungen von Seiten des damaligen Regimes ausgesetzt gewesen ist; es reicht aus, wenn durch die Verfassung von Zeitungsartikeln Bedrohungen und Tätlichkeiten hervorgerufen wurden, die durch Organe des Staates veranlaßt oder bewußt geduldet wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1985080009.X03

Im RIS seit

14.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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