RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §879 Abs1;

Rechtssatz

Ist ein Rechtsgeschäft nach § 871 ABGB nichtig, so entscheidet über die Rückabwicklung der Zweck der die Nichtigkeit begründenden Norm.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X06

Im RIS seit

18.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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