RS Vwgh 1990/12/21 89/17/0124

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Veröffentlicht am 21.12.1990
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerG Wr 1974 §3 Abs1 litc;
StVO 1960 §24 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 46;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlauf des Gesetzes ist für die Ausnahme von der Abgabenpflicht nach § 3 Abs 1 lit c Wr ParkometerG das Vorliegen eines Parkplatzmangels nicht Tatbestandsvoraussetzung. Die Regelung des § 3 Abs 1 lit c Wr ParkometerG unterscheidet sich insofern von jener des § 24 Abs 5 StVO, wonach für das Abstellen eines Fahrzeuges für die Dauer der Hilfeleistung auch auf einer Straßenstelle, auf der das Halten oder Parken verboten ist, ua (negative) Tatbestandsvoraussetzung ist, daß in der unmittelbaren Nähe des Aufenthaltes des Kranken oder Verletzten kein Platz frei ist, auf dem gehalten oder geparkt werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170124.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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