RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0125

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
ABGB §8;
VwRallg;

Rechtssatz

Gesetzesmaterialien, die im Gesetzestext, der für sich allein gesehen keinen Anlaß zu Zweifel gibt, keinerlei Ausdruck finden, sind unmaßgeblich (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0066).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150125.X11

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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