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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs2;Beachte
Bespr AnwBl 1991/5, 332;Rechtssatz
Auf das Vorbringen des Bf, es lägen die schon in der VfGH-Beschwerde vorgetragenen rechtlichen Bedenken vor, braucht mit Rücksicht darauf, daß der für die Beurteilung der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zuständige VfGH mit der Angelegenheit ohnehin befaßt war und die Behandlung der Beschwerde abgelehnt hat, auf diese Fragen ungeachtet des Beschwerdestandpunktes nicht mehr eingegangen zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150070.X04Im RIS seit
11.07.2001