RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0070

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs2;

Beachte

Bespr AnwBl 1991/5, 332;

Rechtssatz

Auf das Vorbringen des Bf, es lägen die schon in der VfGH-Beschwerde vorgetragenen rechtlichen Bedenken vor, braucht mit Rücksicht darauf, daß der für die Beurteilung der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zuständige VfGH mit der Angelegenheit ohnehin befaßt war und die Behandlung der Beschwerde abgelehnt hat, auf diese Fragen ungeachtet des Beschwerdestandpunktes nicht mehr eingegangen zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150070.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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