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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Auch wenn eine KG von den Kommanditisten nur Kostenersatz erhält, liegt ein Leistungsaustausch insoweit vor, als sie im Rahmen der Hausverwaltung Leistungen, die sie im eigenen Namen bei Dritten in Anspruch genommen hat, den Kommanditisten in Rechnung stellt. Hiedurch wird sie nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig, mögen diese auch bloß die Selbstkosten decken. Daß diese Einnahmen von einer Personengesellschaft gegenüber ihren Mitgliedern erzielt werden, ist unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140105.X05Im RIS seit
15.01.1991