RS Vwgh 1991/1/15 89/14/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1991
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Auch wenn eine KG von den Kommanditisten nur Kostenersatz erhält, liegt ein Leistungsaustausch insoweit vor, als sie im Rahmen der Hausverwaltung Leistungen, die sie im eigenen Namen bei Dritten in Anspruch genommen hat, den Kommanditisten in Rechnung stellt. Hiedurch wird sie nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig, mögen diese auch bloß die Selbstkosten decken. Daß diese Einnahmen von einer Personengesellschaft gegenüber ihren Mitgliedern erzielt werden, ist unerheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140105.X05

Im RIS seit

15.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten