RS Vwgh 1991/1/16 90/01/0180

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Veröffentlicht am 16.01.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnF;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0183

Rechtssatz

In Anwendungsfällen des Art 1 Abschn F FlKonv kommt es offenkundig nicht darauf an, ob und inwieweit der Asylwerber die erlittene oder drohende Verfolgung in seiner Heimat selbst verschuldet hat (hier: Tätigkeit für die PKK;

Hinweis E 24.4.1986, 84/01/0200 und 84/01/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010180.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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