RS Vwgh 1991/1/16 90/01/0180

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Veröffentlicht am 16.01.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0183

Rechtssatz

Soweit die Behörde die Glaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylwerbers deshalb in Zweifel zieht, weil er angegeben hat, daß ihm von der türkischen Polizei ein Angebot zur Zusammenarbeit gemacht worden sei, so ist das keine schlüssige Beweiswürdigung, kommt es doch immer wieder vor, daß Sicherheitsbehörden gerade bei politischen Auseinandersetzungen, die zu bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen führen, Versuche unternehmen, Informanten aus dem Lager der Gegner für eine Mitarbeit zu gewinnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010180.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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