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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0183Rechtssatz
Soweit die Behörde die Glaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylwerbers deshalb in Zweifel zieht, weil er angegeben hat, daß ihm von der türkischen Polizei ein Angebot zur Zusammenarbeit gemacht worden sei, so ist das keine schlüssige Beweiswürdigung, kommt es doch immer wieder vor, daß Sicherheitsbehörden gerade bei politischen Auseinandersetzungen, die zu bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen führen, Versuche unternehmen, Informanten aus dem Lager der Gegner für eine Mitarbeit zu gewinnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010180.X02Im RIS seit
03.04.2001