RS Vwgh 1991/1/21 90/15/0102

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Veröffentlicht am 21.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht
37/02 Kreditwesen
53 Wirtschaftsförderung
56/02 Verstaatlichte Banken

Norm

BewG 1955 §64 Abs5;
KWG 1979 §12 Abs10;
KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb;

Rechtssatz

Die Abzugsfähigkeit der Haftrücklage richtet sich während des Wirksamkeitszeitraumes der Übergangsbestimungen der KWGNov 1986 auch nach diesen Bestimmungen. Unter Haftrücklage iSd KWG ist für Fälle der Unterdeckung während des Übergangszeitraumes immer nur der jeweils jährlich um ein Zehntel der Differenz zwischen der übertragenen Sammelwertberichtigung und der nach § 12 Abs 10 KWG geforderten fiktiven Haftrücklage aufgestockte Betrag der übertragenen Sammelwertberichtigung zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150102.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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