RS Vwgh 1991/1/22 89/08/0279

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §42 Abs3;

Rechtssatz

Ist der Dienstgeber nicht in der Lage, Aufzeichnungen über die von seinem Dienstnehmern tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorzulegen, so darf der Sozialversicherungsträger von seinem Recht zur Schätzung nach § 42 Abs 3 ASVG Gebrauch machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080279.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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