RS Vwgh 1991/1/22 89/08/0279

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
AZG §10 Abs1;

Rechtssatz

Überschreitet ein Lenker oder Beifahrer auch nur im Zuge bloßer Arbeitsbereitschaft die Tagesarbeitszeit oder Wochenarbeitszeit, so liegt zuschlagspflichtige Überstundenarbeit vor.

Schlagworte

Entgelt Begriff AnspruchslohnEntgelt Begriff Überstunden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080279.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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