RS Vwgh 1991/1/22 90/08/0230

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412 Abs2;
AVG §45 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Allein aufgrund der Höhe des Betrages der den Geschäftsführer einer GmbH nach § 67 Abs 10 ASVG treffenden Haftung (hier: 138.000,-- Schilling) und der Tatsache, daß über das Vermögen der GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist nicht iSd § 45 Abs 1 AVG offenkundig, daß mit dem Vollzug

des Bescheides für den Geschäftsführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080230.X02

Im RIS seit

22.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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