RS Vwgh 1991/1/23 90/02/0127

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Veröffentlicht am 23.01.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs2a litb;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Daß "ein Bluttest nachgereicht" worden ist, ändert nichts an einer durch mehrfache unsachgemäße Abgabe von Atemluft in das Gerät bewirkten Verweigerung der Atemluftprobe in ihrer Gesamtheit.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020127.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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