RS Vwgh 1991/1/24 89/06/0060

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Veröffentlicht am 24.01.1991
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §435;
AVG §8;
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3;
BauRallg;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;

Rechtssatz

Als Eigentümer einer baulichen Anlage kommt nicht nur der Liegenschaftseigentümer, sondern auch eine von diesem verschiedene Person in Betracht, sofern das Eigentum an Liegenschaft und Bauwerk verschieden ist (Hinweis E 22.9.1988, 87/06/0089).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060060.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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