RS Vwgh 1991/1/28 90/19/0247

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1991
beobachten
merken

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ArbIG 1974 §5 Abs2;
AZG §26 Abs2;

Rechtssatz

Eine ausdrückliche Beschränkung der den Arbeitsinspektoraten eingeräumten Kontrollbefugnisse dergestalt, daß sie nur innerhalb von Betriebsräumen ausgeübt werden dürfen, enthalten der § 5 Abs 2 ArbIG und der § 26 Abs 2 AZG nicht. Auch aus der Systematik des ArbIG kann kein Anhaltspunkt für eine solche örtliche Beschränkung der Befugnisse des Arbeitsinspektorates und daraus abgeleitet der Verpflichtungen der Arbeitgeber entnommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190247.X02

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten