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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ArbIG 1974 §5 Abs2;Rechtssatz
Eine ausdrückliche Beschränkung der den Arbeitsinspektoraten eingeräumten Kontrollbefugnisse dergestalt, daß sie nur innerhalb von Betriebsräumen ausgeübt werden dürfen, enthalten der § 5 Abs 2 ArbIG und der § 26 Abs 2 AZG nicht. Auch aus der Systematik des ArbIG kann kein Anhaltspunkt für eine solche örtliche Beschränkung der Befugnisse des Arbeitsinspektorates und daraus abgeleitet der Verpflichtungen der Arbeitgeber entnommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190247.X02Im RIS seit
23.03.2001