RS Vwgh 1991/1/29 90/14/0113

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs5;

Rechtssatz

Die Verwertung beschlagnahmter Beweismittel wird zwar durch eine Entscheidung iSd § 89 Abs 5 FinStrG tatsächlich ermöglicht, doch ist ihre Rechtmäßigkeit durch die getroffene Entscheidung nicht bedingt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140113.X02

Im RIS seit

29.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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