RS Vwgh 1991/1/29 89/14/0088

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z7;
EStG 1972 §4 Abs5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 534;

Rechtssatz

Die Verrechnung von Zuschlägen (für die Beförderung anderer Personen oder von Gepäck sowie Tätigkeiten im Gelände) ist in § 26 Z 7 EStG 1972 nicht vorgesehen. Auch auf die Höhe der dem AbgPfl im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von seinem Dienstgeber auf Grund anderer Vorschriften ausbezahlten Reisegebühren kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140088.X05

Im RIS seit

29.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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