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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Zu der vom Beschwerdeführer geäußerten Befürchtung, wegen der Übertretung von, den Aufenthalt sowjetischer Staatsbürger im Ausland regelnder Vorschriften bestraft zu werden, ist festzuhalten, daß eine allenfalls aus diesen Gründen drohende Bestrafung eines Asylwerbers für die Frage seiner Anerkennung als Flüchtling ohne Bedeutung ist (Hinweis E 10.2.1988, 86/01/0252).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010196.X02Im RIS seit
30.01.1991Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012