RS Vwgh 1991/1/30 90/01/0196

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Zu der vom Beschwerdeführer geäußerten Befürchtung, wegen der Übertretung von, den Aufenthalt sowjetischer Staatsbürger im Ausland regelnder Vorschriften bestraft zu werden, ist festzuhalten, daß eine allenfalls aus diesen Gründen drohende Bestrafung eines Asylwerbers für die Frage seiner Anerkennung als Flüchtling ohne Bedeutung ist (Hinweis E 10.2.1988, 86/01/0252).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010196.X02

Im RIS seit

30.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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