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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Eine aus Anlaß der Teilnahme an einer Demonstration einmal erfolgende Verhaftung für sich allein stellt noch kein Indiz für das Vorliegen konkreter, gegen eine bestimmte Person gerichteter Verfolgung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010197.X02Im RIS seit
30.01.1991Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009