RS Vwgh 1991/1/30 90/01/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Eine aus Anlaß der Teilnahme an einer Demonstration einmal erfolgende Verhaftung für sich allein stellt noch kein Indiz für das Vorliegen konkreter, gegen eine bestimmte Person gerichteter Verfolgung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010197.X02

Im RIS seit

30.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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