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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Weder aus der allgemeinen Schilderung der bedrängten Lage der Kurden in der Türkei noch aus der Behauptung, Verwandte des Asylwerbers seien inhaftiert gewesen und hätten das Land verlassen müssen, kann eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung des Asylwerbers abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010212.X01Im RIS seit
30.01.1991