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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Asylwerber hat vorgebracht, daß das türkische Militär ca einmal in der Woche in sein Heimatdorf gekommen sei, die Häuser der Bewohner durchsucht und die Bewohner verhaftet und verhört habe, sohin auch den Asylwerber, wenn er sich auch häufig solchen am Tage durchgeführten Aktionen durch Flucht entziehen konnte. Eine solche Vorgangsweise der staatlichen Behörden kann einen Zustand hervorrufen, der einen weiteren Verbleib des Asylwerbers in seiner Heimat aus den in der Konvention genannten Gründen als unerträglich erscheinen läßt und eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hervorrufen kann. Die Ereignisse des Jahres 1983 können bei einer solchen Sachlage auch nicht als zeitlich zu entfernt und isoliert betrachtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010212.X02Im RIS seit
30.01.1991