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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Eine aus Anlaß der Teilnahme an einer Demonstration erfolgende Verhaftung stellt für sich allein noch kein Indiz für das Vorliegen konkreter, gegen eine bestimmte Person gerichtete Verfolgung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010196.X01Im RIS seit
30.01.1991Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012