RS Vwgh 1991/2/12 87/07/0130

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Veröffentlicht am 12.02.1991
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §13a;
FlVfGG §50 Abs2;
FlVfLG OÖ 1979 §30 Abs1;

Rechtssatz

Ein bereits in verbücherungsfähiger Form vorgelegter Vertrag bildet in diesem Umfang den Gegenstand des Feststellungsverfahrens nach § 30 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979. Daher ist die Behörde nicht verpflichtet, den Parteien des Flurbereinigungsverfahrens, die einen solchen Vertrag vorgelegt haben, Ratschläge über einen geeigneten Flurbereinigungsvertrag zu erteilen. Rechtsbelehrungen können sich nicht auf Fragen beziehen, die den Gegenstand des Verfahrens verlassen, also einen anderen Vertrag betreffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987070130.X02

Im RIS seit

12.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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