RS Vwgh 1991/2/13 89/13/0223

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;
BAO §23;
BAO §25;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 747;

Rechtssatz

Es widerspricht allen Erfahrungen des täglichen Lebens, daß ein Lehrherr einen eben von der Schule kommenden Lehrling vertraglich mit 20 % des Gewinnes an seinem Unternehmen beteiligt und diesen Gewinnanteil sogar vorzeitig auf 30 % erhöht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130223.X02

Im RIS seit

13.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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