RS Vwgh 1991/2/13 AW 91/03/0005

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §66 Abs2;
StVO 1960 §45 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 85/03/0022 B 1. August 1985 RS 1(hier: Ausnahmebewilligung gem § 45 Abs 4 StVO)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Ein Bescheid, mit welchem ein unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs2 AVG 1950 behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde erster Instanz verwiesen wurde, räumt weder einem Dritten eine Berechtigung ein noch ist er einem Vollzug zugänglich (Hinweis auf B vom 11. April 1978, Zl. 462/78, und vom 11. Juni 1979, Zl. 1524/79).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare BescheideVollzugAusübung der Berechtigung durch einen Dritten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991030005.A01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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