RS Vwgh 1991/2/13 91/01/0014

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus der Verhaftung des Freundes ist eine Verfolgungshandlung gegen den Asylwerber aus Gründen der politischen Gesinnung nicht zu erkennen, hat doch der Asylwerber nach seinen eigenen Angaben sich politisch nie betätigt und auch mit seinem Freund keine politischen Gespräche geführt. Auch aus der Nachfrage nach dem Aufenthalt des Asylwerbers anläßlich der Verhaftung seines Freundes läßt sich daher eine Verfolgung des Asylwerbers aus den in der Konvention genannten Gründen nicht erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010014.X01

Im RIS seit

13.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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