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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus der Verhaftung des Freundes ist eine Verfolgungshandlung gegen den Asylwerber aus Gründen der politischen Gesinnung nicht zu erkennen, hat doch der Asylwerber nach seinen eigenen Angaben sich politisch nie betätigt und auch mit seinem Freund keine politischen Gespräche geführt. Auch aus der Nachfrage nach dem Aufenthalt des Asylwerbers anläßlich der Verhaftung seines Freundes läßt sich daher eine Verfolgung des Asylwerbers aus den in der Konvention genannten Gründen nicht erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010014.X01Im RIS seit
13.02.1991