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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Wenn an den Asylwerber gerichtete Briefe postamtlich geöffnet und zensuriert worden sind, kann daraus noch nicht auf eine Verfolgung des Asylwerbers aus Gründen der Flüchtlingskonvention geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010204.X01Im RIS seit
13.02.1991