RS Vwgh 1991/2/13 90/01/0204

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wenn an den Asylwerber gerichtete Briefe postamtlich geöffnet und zensuriert worden sind, kann daraus noch nicht auf eine Verfolgung des Asylwerbers aus Gründen der Flüchtlingskonvention geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010204.X01

Im RIS seit

13.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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