RS Vwgh 1991/2/13 90/03/0265

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;

Rechtssatz

Die Größe einer Werbetafel von (hier: 2,5 x 1,3 m) schließt ebensowenig wie ihre Aufmachung (hier: Überdachung mit Blech) eo ipso Innenwerbung aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030265.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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