RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0164

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Veröffentlicht am 14.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita idF 1975/335;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 403;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0089 E 20. September 1984 VwSlg 5917 F/1984; RS 1

Stammrechtssatz

Aus der Tatsache, daß das vom Hehler im Zollgebiet erworbene Heroin und Haschisch in Österreich jedenfalls nicht in größeren Mengen erzeugt werden und auch nicht Gegenstand des (legalen) Handels sind, kann denkrichtig abgeleitet werden, daß diese Suchtgifte nur im Weg des Schmuggels in das Zollgebiet gelangt sein konnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160164.X04

Im RIS seit

28.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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